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GLOSSARBEGRIFF

Partnervereinbarung

Im Affiliate-Vertrag werden Marketingversprechen zu verbindlichen Bedingungen: Berechnung der Provisionen, Qualifikationskriterien, Zahlungspläne, zulässige Traffic-Arten, Markennutzungsregeln, Haftung und die Regelungen zum Ausstieg beider Seiten.

Klauseln zur Streitbeilegung

Negative Überträge, Rückforderungsansprüche, Klauseln zur Beibehaltung der Geschäftsbeziehung, einseitige Vertragsänderungsrechte und die Behandlung von Abfindungen bei Kündigung aus wichtigem Grund. Die Aussage „Wir können die Bedingungen jederzeit ändern“ in Verbindung mit einer lebenslangen Umsatzbeteiligung stellt einen Widerspruch dar, den Partnerunternehmen berücksichtigen sollten. Betreiber: Ein verständlicher Vertrag ist ein Pluspunkt bei der Mitarbeitergewinnung; die branchenüblichen Standardklauseln sind so einseitig, dass schlichte Fairness besonders hervorsticht.

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