Werberichtlinien (CAP-Code)
Werberichtlinien schränken die Glücksspielwerbung ein: keine Ansprache von Minderjährigen (Regeln über Inhalte, die für unter 18-Jährige „stark ansprechend“ sind, haben die Sportwerbung in Großbritannien grundlegend verändert), keine Verknüpfung von Glücksspiel mit Erfolg oder Verführung, obligatorische wesentliche Bedingungen bei Bonusansprüchen, wahrheitsgemäße Quoten und Angebote.
Affiliate-Inhalte sind Werbung
Regulierungsbehörden und Werbeaufsichtsbehörden stufen Affiliate-Bewertungen, Vergleichstabellen und Bonusseiten als Werbung des Betreibers ein – Beschwerden werden an den Lizenznehmer weitergeleitet, und in Urteilen werden beide Parteien genannt. Häufige Fehlerquellen in Urteilen: veraltete Angebote sind weiterhin aktiv, wichtige Vertragsbedingungen fehlen oder sind versteckt, und es werden risikofreie Versprechen gemacht. Programme kodifizieren diese Regeln in den Anforderungen an Werbematerialien, gerade weil die Strafen an der vorgelagerten Stelle verhängt werden.